Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von BeMember
Clientex Marketing und Software Solutions
Stand: 01.09.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Clientex Marketing und Software Solutions, Lilienstraße 11, 91074 Herzogenaurach (nachfolgend „Clientex") und dem Kunden über die Nutzung der Software-Plattform BeMember.
(2) Kunde im Sinne dieser Bedingungen ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere ein Betreiber eines nichtmedizinischen Kosmetik-, Beauty- oder Nagelstudios (nachfolgend „Studio"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Studios werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Clientex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Diese Bedingungen regeln nicht das Verhältnis zwischen dem Studio und dessen Kundinnen und Kunden. Dafür gelten die Mitgliedschaftsbedingungen des Studios.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Clientex stellt dem Studio eine mandantenfähige Software-Plattform zur Verfügung, bestehend aus
- einer Instanz innerhalb der BeMember-iOS-App für die Kundinnen und Kunden des Studios,
- einem webbasierten Dashboard zur Verwaltung von Mitgliedschaften, Angeboten, Treuepunkten, Nachrichten und Kundendaten,
- der technischen Anbindung an den Zahlungsdienstleister Stripe.
(2) Die Software wird als Software as a Service über das Internet bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation auf Systemen des Studios besteht nicht.
(3) Clientex schuldet die Bereitstellung der Software, nicht den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Nutzung. Zusagen über Umsatz, Kundenzahlen oder Konversionsraten werden nicht gemacht.
(4) Clientex entwickelt die Software fortlaufend weiter und ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit der vertragsgemäße Nutzen für das Studio dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen kündigt Clientex mit angemessenem Vorlauf an.
(5) Nicht geschuldet sind Leistungen Dritter, insbesondere die Verfügbarkeit des Apple App Store, der Dienste von Stripe sowie der vom Studio genutzten Endgeräte und Internetverbindungen.
§ 3 Einrichtung
(1) Clientex richtet die Studio-Instanz ein. Dazu gehören die Anlage des Mandanten, die Übernahme von Branding-Elementen, die Ersteinrichtung der Angebote sowie die Verbindung des Stripe-Kontos.
(2) Die Einrichtung ist in der Vergütung nach § 5 enthalten; ein gesondertes Entgelt fällt nicht an.
(3) Das Studio wirkt bei der Einrichtung mit und stellt insbesondere Logo, Farbwerte, Texte, Bildmaterial, Leistungsbeschreibungen und Preise rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von Clientex.
§ 4 Rolle bei Zahlungen
(1) Das Studio ist ausschließlicher Vertragspartner seiner Kundinnen und Kunden. Verträge über Mitgliedschaften, Behandlungen und sonstige Leistungen kommen allein zwischen dem Studio und dessen Kundinnen und Kunden zustande.
(2) Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt und fließen unmittelbar auf das Stripe-Konto des Studios. Clientex ist weder Zahlungsempfänger noch Zahlungsdienstleister, nimmt keine Gelder entgegen und leitet keine Gelder weiter. Eine Provision oder Transaktionsgebühr erhebt Clientex nicht.
(3) Das Studio schließt einen eigenen Vertrag mit Stripe, akzeptiert dessen Nutzungsbedingungen und führt die erforderliche Identifizierung selbst durch. Für Gebühren, Rückbuchungen, Auszahlungssperren und sonstige Maßnahmen von Stripe ist Clientex nicht verantwortlich.
(4) Das Studio ist für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung an seine Kundinnen und Kunden sowie für die Abführung der auf seine Umsätze entfallenden Steuern allein verantwortlich.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung beträgt für die ersten drei Abrechnungsmonate 97 € netto je Monat, ab dem vierten Abrechnungsmonat 197 € netto je Monat. Der Wechsel auf den regulären Preis ab dem vierten Monat erfolgt automatisch und stellt keine Preisanpassung im Sinne des Absatzes 5 dar.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Der Einzug erfolgt über das vom Studio hinterlegte Zahlungsmittel. Das Studio sorgt dafür, dass das Zahlungsmittel durchgehend gedeckt und gültig ist.
(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Das Studio stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(5) Clientex kann die Vergütung anpassen. Die Anpassung wird dem Studio mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und gilt ab dem darauf folgenden Abrechnungszeitraum. Das Studio kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Kündigt es nicht, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(6) Gerät das Studio in Zahlungsverzug, gilt folgende Stufung:
a) Nach erfolgloser Zahlung erhält das Studio eine automatische Erinnerung. b) Sieben Tage nach Fälligkeit mahnt Clientex unter Fristsetzung. c) Vierzehn Tage nach Fälligkeit kann Clientex den Zugang zum Dashboard sperren. Die Studio-Instanz in der App bleibt für die Kundinnen und Kunden des Studios zunächst nutzbar. d) Dreißig Tage nach Fälligkeit kann Clientex den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und die Studio-Instanz deaktivieren.
(7) Bei Verzug schuldet das Studio Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(8) Eine Aufrechnung ist dem Studio nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Clientex insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 5 Abs. 6 lit. d, bei erheblichen Verstößen gegen § 7 sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Studios.
(5) Bereits gezahlte Vergütung für den laufenden Abrechnungsmonat wird nicht anteilig erstattet.
§ 7 Pflichten des Studios
(1) Das Studio stellt sicher, dass alle von ihm eingestellten Inhalte — insbesondere Texte, Bilder, Preise, Leistungsbeschreibungen und Rechtstexte — richtig, aktuell und frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(2) Das Studio hinterlegt im Dashboard vollständige und zutreffende Angaben für seine Anbieterkennzeichnung, seine Mitgliedschaftsbedingungen, seine Widerrufsbelehrung und seine Datenschutzerklärung. Es aktualisiert diese Angaben unverzüglich bei Änderungen. Clientex prüft diese Angaben nicht auf inhaltliche Richtigkeit.
(3) Das Studio bietet über die Plattform ausschließlich nichtmedizinische Leistungen an. Leistungen, die dem Heilmittelwerberecht oder dem Recht der Heilbehandlung unterliegen, dürfen nicht über die Plattform vertrieben werden.
(4) Das Studio hält die gesetzlichen Vorgaben gegenüber seinen Kundinnen und Kunden ein, insbesondere zur Preisangabe, zur Widerrufsbelehrung, zur Kündigungsmöglichkeit und zum Datenschutz.
(5) Das Studio behandelt seine Zugangsdaten vertraulich, gibt sie nicht an Dritte weiter und informiert Clientex unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung.
(6) Das Studio wird die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht
- Sicherheitsvorkehrungen umgehen oder die Software zurückentwickeln,
- automatisiert Daten auslesen,
- die Plattform Dritten zur eigenen Nutzung zugänglich machen,
- Inhalte einstellen, die Rechte Dritter verletzen.
(7) Verletzt das Studio Pflichten aus diesem Paragraphen, stellt es Clientex von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Verfügbarkeit und Support
(1) Clientex bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Eine Vereinbarung über ein Service Level besteht nicht.
(2) Wartungsarbeiten, Störungen bei Vorleistern und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Clientex können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungsarbeiten kündigt Clientex nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf an und legt sie soweit möglich in nutzungsschwache Zeiten.
(3) Support leistet Clientex per E-Mail. Auf Anfragen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Clientex) eingehen, reagiert Clientex innerhalb von 24 Stunden. Geschuldet ist die Reaktion, nicht die Behebung innerhalb dieser Frist.
(4) Support umfasst die Klärung von Fragen zur Bedienung sowie die Bearbeitung von Störungsmeldungen. Nicht umfasst sind Schulungen, individuelle Anpassungen der Software, die Erstellung von Inhalten sowie die Unterstützung bei Fragen zu Stripe, zu Steuern oder zu Rechtstexten des Studios.
§ 9 Rechte an der Software und an Inhalten
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, der Marke BeMember und den von Clientex erstellten Inhalten verbleiben bei Clientex. Das Studio erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung.
(2) Die vom Studio eingestellten Inhalte und die Daten seiner Kundinnen und Kunden bleiben dem Studio zugeordnet. Clientex erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
(3) Clientex ist berechtigt, das Studio unter Nennung von Name und Logo als Referenzkunden zu benennen. Das Studio kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 10 Datenschutz
(1) Das Studio ist hinsichtlich der Daten seiner Kundinnen und Kunden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Clientex verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter ausschließlich nach Weisung des Studios.
(2) Die Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrages ist. Ohne abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag darf die Studio-Instanz nicht in Betrieb genommen werden.
(3) Clientex setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Diese sind im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt. Das Studio erteilt hierzu seine allgemeine Genehmigung; Clientex informiert über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig in Textform.
(4) Das Studio ist verpflichtet, seine Kundinnen und Kunden ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und die erforderlichen Rechtsgrundlagen sicherzustellen.
§ 11 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
(1) Das Studio kann jederzeit während der Vertragslaufzeit in Textform einen Export seiner Daten anfordern. Clientex stellt diesen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
(2) Nach Beendigung des Vertrages kann das Studio innerhalb von 30 Tagen einen abschließenden Export anfordern.
(3) Nach Ablauf dieser Frist löscht Clientex die Daten des Studios innerhalb von weiteren 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Das Studio ist selbst dafür verantwortlich, die Daten anschließend gemäß den für es geltenden Aufbewahrungspflichten vorzuhalten. Buchungs- und Zahlungsbelege unterliegen regelmäßig einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach § 147 AO und § 257 HGB.
§ 12 Laufende Mitgliedschaften bei Vertragsende
(1) Die zwischen dem Studio und seinen Kundinnen und Kunden geschlossenen Verträge bestehen unabhängig von diesem Vertrag fort. Die Beendigung dieses Vertrages beendet sie nicht.
(2) Das Studio verpflichtet sich, seine Kundinnen und Kunden mindestens 30 Tage vor Beendigung dieses Vertrages über den Wegfall der App zu informieren und laufende Mitgliedschaften entweder außerhalb der App weiter zu erfüllen oder einvernehmlich zu beenden.
(3) Clientex ist berechtigt, die Studio-Instanz mit Beendigung des Vertrages zu deaktivieren.
(4) Das Studio stellt Clientex von allen Ansprüchen seiner Kundinnen und Kunden frei, die auf der Beendigung dieses Vertrages oder der Deaktivierung der Studio-Instanz beruhen.
§ 13 Gewährleistung
(1) Clientex gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 14 Haftung
(1) Clientex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang übernommener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Clientex nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Studio regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Studio in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Clientex nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch das Studio entstanden wäre.
(5) Clientex haftet nicht für Leistungen des Studios gegenüber dessen Kundinnen und Kunden, für Inhalte des Studios sowie für Handlungen und Unterlassungen von Stripe, Apple oder anderen Dritten.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Clientex.
§ 15 Änderung dieser Bedingungen
(1) Clientex kann diese Bedingungen ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder der Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist und das Studio dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Studio mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Studio nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist Clientex in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Widerspricht das Studio, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Clientex, soweit das Studio Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im Übrigen gesetzlich zulässig ist. Clientex ist berechtigt, das Studio auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Das Studio kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Clientex in Textform auf Dritte übertragen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.